Elternbeirat: Wo sprechen wir mit?

 

Hierbei kann der Elternbeirat tatkräftig mitwirken und mitbestimmen:

Aufgabe des Elternbeirats:

  • das Vertrauensverhältnis zwischen den Eltern und denLehrkräften, die gemeinsam für die Bildung undErziehung verantwortlichsind, zu vertiefen,
  • das Interesse der Eltern für die Bildung und Erziehung der Schüler zu wahren,
  • den Eltern aller Schüler oder der Schüler einzelnerKlassen in besonderen Veranstaltungen Gelegenheit zurUnterrichtung und Aussprache zu geben,
  • Wünsche, Anregungen und Vorschläge der Eltern zu beraten,
  • durch gewählte Vertreter an den Beratungen des Schulforums teilzunehmen (Art. 69 Abs. 2),
  • bei der Entscheidung über einen unterrichtsfreien Tag ...das Einvernehmen herzustellen,
  • bei der Verwendung bestimmter Lernmittel
  • nach Art. 51 Abs. 4 Satz 2 einvernehmliche Entscheidungen herbeizuführen,
  • im Verfahren, das zur Entlassung eines Schülers führenkann, die in Art. 87 Abs. 1 genannten Rechtewahrzunehmen,
  • im Verfahren, das zum Ausschluss eines Schülers von allen Schulaufgaben einer oder mehrerer Schularten führen kann, die in Art. 88 Abs. 1 genannten Rechtewahrzunehmen,
  • bei Errichtung und Auflösung von staatlichen und kommunalen Schulen ... mitzuwirken,
  • >bei Abweichungen von den Sprengelgrenzen unter den in Art. 42 Abs. 2 und 7 genannten Voraussetzungen mitzuwirken,
  • bei der Bestimmung eines Namens für die Schule nach Art. 29 Satz 3 mitzuwirken.
  • Der Elternbeirat wirkt außerdem mit, soweit dies in der Schulordnung vorgesehen ist.

    Ergänzende Bemerkungen:

    • Der Elternbeirat sollte sich - über die Einzelproblematik hinaus - für die klassenübergreifenden Belange des Gymnasiums einsetzen.
    • Er soll mit allen Organen der Schule vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich für Bildungs- und Erziehungsprobleme verantwortlich fühlen.Der Elternbeirat kann von sich aus Elternversammlungen durchführen oder nach § 120 Abs. 4 Satz 2 GSO Klassenelternversammlungen einberufen lassen.

Besetzung des Sekretariats

Das Sekretariat bleibt am 8. und 9. Februar 2016 geschlossen. Ab dem 10. Februar 2016 ist es wieder von 8.00 - 12.00 Uhr besetzt.