Der Elternbeirat unterstützt in besonderen Notlagen
Familien bei der Finananzierung von außerplanmäßigen Ausgaben
für Ausflüge, Skifreizeiten, Schülerbegegnungen ...
Ziel ist es allen Kindern in einer Klassengemeinschaft
die Teilnahme an den Projekten zu ermöglichen.
Nach Prüfung der Sachlage und Anerkennung der besonderen
Situation unterstützt der Elternbeirat im konkreten Einzelfall.
Die Zuwendungen fließen immer an den Sachaufwandsträger i.d.R.
die Schule.
Anträge können mit beiliegenden Formular an die Vorsitzende
des Elternbeirates gestellt werden. SIe können das Formular direkt am Bildschirm ausfüllen und uns per Email zusenden.
Alle Angaben und Prüfungen werden vertraulich behandelt!
ACHTUNG: Für alle Bezieher/ Antragsteller von ARGE-Zuschüssen.
Lesen Sie bitte zu Ihrem eigenen Vorteil unbedingt diesen Hinweis, bevor Sie
einen Antrag bei uns oder der ARGE stellen:
Merkblatt für Eltern zur Beantragung von Zuschüssen des Elternbeirats zu mehrtägigen Schulfahrten
Zum Thema Klassenfahrten schreibt die ARGE in den Verfahrenshinweisen zum SGB II:
1) Zu den mehrtägigen Klassenfahrten gehören insb. Aufenthalte im Schullandheim, Skikurse und Abschluss- fahrten. Keine Klassenfahrten im Sinne des Gesetzes sind eintägige Schulausflüge oder Schülerwanderungen; der Bedarf für diese schulischen Veranstaltungen ist aus der Regelleistung zu decken.
(2) Entscheidend ist, dass die Klassenfahrt als Veranstaltung der Schule nach den schulrechtlichen Bestimmun- gen durchgeführt wird. Eine inhaltliche Bewertung der Veranstaltung durch die ARGE findet nicht statt.
(3) Die Aufwendungen für Klassenfahrten werden nur dann übernommen, wenn der Schüler noch der Schulpflicht unterliegt (OVG Nordrhein-Westfalen, FEVS 37,122). Nicht mehr schulpflichtige hilfebedürftige Schüler haben vorrangig ihre Arbeitskraft zur Bestreitung des Lebensunterhalts einzusetzen. Wenn die ARGE den weiteren Schulbesuch duldet und von Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt zunächst absieht, entsteht hie- raus kein weitergehender Anspruch auf die Übernahme schulbedingter Kosten. Solche Schüler sollen auf einen Zuschuss aus einem etwaigen Sozialfonds des Elternbeirats oder der Kommune hingewiesen
werden.
(4) In Bayern besteht Schulpflicht für mindestens 12 Jahre (Art. 35 Abs. 2 Bay-EUG). Hat ein Schüler bereits mehr Schuljahre zurückgelegt, ist eine Auskunft der Schule einzuholen, ob noch Schulpflicht besteht.
(5) Leistungen für Klassenfahrten dürfen nicht höher sein als die Beträge, die von Personen in "bescheidenen Verhältnissen" aufgebracht werden können. Sie sind daran auszurichten, was für die jeweilige Altersgruppe bzw. die Klassenstufe im unteren Bereich angemessen ist (LSG Schleswig-Holstein vom 20.09.2006, L 11 B 340/06 AS ER). Bei mehrtägigen Klassenfahrten ist im Teilnahmeentgelt in der Regel eine preiswerte Vollverpflegung enthalten. Eine Kürzung um den in der Regelleistung enthaltenen Verpflegungsanteil wird nicht vorgenommen. (6) Sofern – wie bei Skikursen – eine besondere Geräteausstattung erforderlich ist, wird auch eine angemessene Leihgebühr übernommen. Die Bekleidung (z. B. Anorak, Skimütze, Sonnenbrille) ist dagegen aus der Regelleis- tung zu decken, weil diese Gegenstände auch im Alltag aufgetragen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 04.02.2008, Az. L 20 B 8/08 AS ER). (7) Sofern der Leistungsbezieher damit einverstanden ist, soll die Zahlung des Teilnahmeentgelts unmittelbar auf das von der Schule benannte Konto gezahlt werden. Andernfalls muss überwacht werden, dass der Schüler tat- sächlich an der Klassenfahrt teilgenommen hat. War dies nicht der Fall ist die Bewilligung gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB X zu widerrufen und zu verlangen, dass die Leistung ganz oder teilweise erstattet wird (§ 50 Abs. 1 SGB X).
Bitte bezahlen Sie vor der Antragstellung nichts und stellen Sie den Antrag bei der ARGE auf keinen Fall erst nach der Fahrt sondern rechtzeitig, wie oben beschrieben!!!
Zuschüsse des Elternbeirats sind keine Pflichtleistungen, sondern freiwillige Unterstützungen aus Spendenmitteln. Sie können folglich immer nur nachrangig vergeben werden, wenn für die Bezuschussung aus Mitteln der Kommune oder des Landkreises kein Rechtsanspruch besteht. Bitte belegen Sie dies durch den Ablehnungsbescheid. Da wir zu einem sorgfältigen Umgang mit den uns überlassenen Spendengeldern verpflichtet sind, bitten wir um genaue Angaben, um die finanzielle Situation der ganzen Familie nachvollziehbar zu machen. Dazu haben wir einen Zuschussantrag erstellt, den Sie auf unserer Homepage (www.elternbeirat- gymnasium-hassfurt.de) als pdf-Datei herunterladen können.
Der Elternbeirat hält sich bei der Vergabe von Zuschüssen an das geltende Nachrangprinzip und bittet um Information, falls Anträge auf Zuschüsse zu Klassenfahrten von den Sozialhil- festellen/Agenturen für Arbeit nicht angenommen oder mit Hinweis auf Hilfe durch den El- ternbeirat zurückgewiesen werden.
Für den Elternbeirat des BNG
So erreichen Sie die ARGE
Arbeitsgemeinschaft für Arbeit und Soziale Sicherung Main-Spessart. Marktplatz 8 . 97753 Karlstadt. Telefon: 0 93 53 / 98 41-000
Antragweiterleitung
Das Sekretariat bleibt am 8. und 9. Februar 2016 geschlossen. Ab dem 10. Februar 2016 ist es wieder von 8.00 - 12.00 Uhr besetzt.