Hausordnung

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Um eine harmonische und gute Zusammenarbeit sowie einen ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf an unserer Schule zu gewährleisten, haben Vertreter des Lehrerkollegiums, der SMV, des Elternbeirats und der Schulleitung eine Hausordnung erarbeitet. Für ein vertrauensvolles Miteinander werden Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und gegenseitige Rücksichtnahme als selbstverständlich vorausgesetzt

 

1. Schulbetrieb und Pausenordnung

 

Unterrichtsbeginn

Das Schulgebäude ist von 7.15 Uhr – 17.30 Uhr geöffnet, die Klassenzimmer werden um

7.45Uhr aufgeschlossen. Die Schüler können ab 7.45 Uhr die oberen Stockwerke betreten. Um 7.55 Uhr finden sich alle Schüler und die Lehrkraft der 1. Stunde im Klassenzimmer bzw. Fachraum ein; um 8.00 Uhr beginnt der Unterricht. Die Klassenzimmer werden aus Sicherheitsgründen abgeschlossen, wenn sie nicht belegt sind.

 

Pausen

Zu Beginn der Pause verlassen alle Schüler die Klassenzimmer und Fachräume und begeben sich ins Erdgeschoss, ins Freie oder in den Tischtennisbereich.

  • Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume.

  • Der Abstellbereich von Fahrrädern, Mofas und Motorrädern darf während der Pausen nicht betreten werden.

    Nach dem 2. Pausengong gehen die Schüler wieder in ihre Klassenzimmer bzw. in die Fachräume. Der Unterricht beginnt pünktlich nach dem 3. Gong.

     

Unterrichtsende

Zum Unterrichtsende werden die Stühle auf die Tische gestellt, die Tafeln gewischt, die Fenster geschlossen, das Licht ausgeschaltet. Alle Schüler verlassen das Klassenzimmer und die Türen werden abgeschlossen. Der Lehrer, der den Raum als Letzter benutzt, trägt dafür die Verantwortung. 

 

Verlassen des Schulgeländes

Während des Unterrichts einschließlich der kurzen Pausen dürfen die Schüler der 5. – 10. Jahrgangsstufe das Schulgelände nicht verlassen. Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse dürfen mit schriftlicher Einverständniserklärung der Eltern während der Mittagspause das Schulgelände verlassen, um sich in der näheren Umgebung mit Getränken und Nahrungsmitteln zu versorgen.

 

2. Verhalten in der Schule und auf dem Schulgelände

 

  • Alle sind verpflichtet, für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen, damit das Schulgelände, alle Einrichtungen und Gerätschaften in ansprechendem und gutem Zustand bleiben.

  • Getränke in Bechern werden nicht ins Klassenzimmer mitgenommen.

     

    Alle tragen Kleidung, die dem Lern- und Arbeitsraum Schule angemessen ist. Bei Bedarf/in Zweifelsfällen stellt die Schule ein Überziehshirt zur Verfügung.

  • Während des Unterrichts sind das Essen und das Kaugummikauen nicht erlaubt.

  • Handys und sonstige digitale Speichermedien bleiben während der Schul- und Unterrichtszeit ausgeschaltet. (Art. 56 (5) BayEUG: "Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden."

  • ZuBeginn des Schuljahres werden die Klassen mit den besonderen Regelungen für die Fachräume und Sporthallen vertraut gemacht.

  • Die vom Sachaufwandsträger erlassenen Vorschriften für die Benutzung der Main-Spessart-Halle sind zu beachten.

  • Mängel jeglicher Art sind umgehend dem Hausmeister zu melden bzw. in das Mängelbuch im Sekretariat einzutragen.

  • Für mutwillige Beschädigungen bzw. Verunreinigungen haften die Verursacher, bei minderjährigen Schülern die Erziehungsberechtigten.

     

3. Stundenplanänderungen

 

Über Änderungen des Stundenplans informieren sich die Schüler am Aushang an der Informationstafel. Bleibt eine Klasse ohne Lehrer, meldet dies der Klassensprecher oder ein anderer Schüler nach 10 Minuten im Sekretariat.

 

4. Sicherheit

 

  • Vermeidung von Unfällen: Das Verhalten aller muss daran orientiert sein, Unfälle (z. B. durch Raufen, Schneeballwerfen) sind zu vermeiden.

  • Vorsorge gegen Diebstahl: Wertgegenstände und größere Geldbeträge haben in der Schule nichts zu suchen; bei Diebstahl haftet weder die Schule noch der Sachaufwandsträger.

  • Abstellen von Fahrzeugen: Fahr- und Motorräder dürfen nur auf den ausgewiesenen Plätzen, gegen Diebstahl gesichert, abgestellt werden. Während des Schulbetriebs ist es für Lehrer, Eltern, Schüler und Gäste untersagt, Fahrzeuge auf dem Pausenhof zu parken.

  • Feueralarm: In allen Klassenräumen hängt eine Feuerschutzordnung aus. Die Schüler werdenzu Beginn des Schuljahres durch den Klassenleiter über den vorgeschriebenen Fluchtweg informiert.

 

5. Sonstige Regelungen

 

  • Die Liftbenutzung ist Schülern nur mit besonderer Genehmigung gestattet.

  • Außerschulische Plakate oder Drucksachen bedürfen in der Schulanlage der Genehmigung durch die Schulleitung (Schulstempel, Unterschrift, Hängezeiten), ebenso Verkauf und Verteilung von Druckschriften.

  • Grundsätzlichbesteht  im gesamten Schulbereich Rauch- und Alkoholverbot.

     

Für die Einhaltung der Hausordnung sind alle Mitglieder der Schulgemeinschaft gleicher-maßen verantwortlich.

 

 

Marktheidenfeld, im Mai 2014